Stellungnahmen

Positionspapier zur Pauschalen Beihilfe in der Gesundheitsversorgung

November 2025. Die aktuelle Lange: Seit 2018 hat Hamburg als erstes Bundesland die Pauschale Beihilfe eingeführt, dem mittlerweile die deutliche Mehrzahl der Bundesländer gefolgt ist. In Sachsen-Anhalt werden jedoch weiterhin Beamtinnen und Beamte mit gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) unterschiedlich behandelt, denn sie müssen den Versicherungsbeitrag in voller Höhe selbst tragen. Die freiwillig in der GKV versicherten Beamtinnen und Beamten sind damit überdurchschnittlich belastet. 

Ein Beispiel: Freiwillig gesetzlich Versicherte über der Versicherungspflichtgrenze (z. B. W2 und W3 besoldete Professorinnen und Professoren) zahlen im Jahr 2024 monatlich den Beitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung vollständig selbst, während die Beihilfe für privat Versicherte 50 bis 75 Prozent der Beiträge übernimmt. Versicherte in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zahlen deshalb monatlich deutlich niedrigere Beiträge.

Lehrerinnen- und Lehrermangel sowie Studierendenmangel im MINT-Bereich

September 2024. Wie können eine größere Zahl an Schülerinnen und Schüler und eine größere Zahl an Berufstätigen motiviert werden, den Lehramtsberuf zu ergreifen? Aus Sicht des hlb Sachsen-Anhalt liegt ein möglicher Schlüssel in der Durchlässigkeit des Lehrerberufs sowie in einer mehr anwendungsorientierten Ausbildung der Lehrkräfte für bestimmte Schultypen. Alle an den HAW angebotenen Bachelorstudiengänge sollten grundsätzlich inhaltlich-fachlich für das Lehramt der Sekundarstufe 1 (Haupt-, Real-, Mittel-, Oberschulen), für Berufsschulen (duale Ausbildung mit HK, IHK) und Berufsfachschulen befähigen.

Je nach Studienfach wären die inhaltlichfachlichen Teile anwendungsorientiert und durch ein komplettes Bachelorstudium bereits sehr umfassend erledigt (einschlägige Fachrichtung). Aufbauend zu diesen Bachelor-Abschlüssen (B. Sc., B. A., B. Eng.) sollte ein berufsintegriertes Masterstudium an einer Universität (M. Ed.) mit allen Teilen der Pädagogik und Methodik absolviert werden, wie es für Quereinsteiger heute schon über z. B. ein sogenanntes Brückenprogramm www.ovgu.de/lehramt_quereinstieg.html) mit anschließendem Masterstudium möglich ist.

Stärkung der Stellung des Forschungssemesters an Hochschulen der angewandten Wissenschaften

September 2024. Die aktuelle Lage: Hochschulen für angewandte Wissenschaften lehren und forschen anwendungsorientiert immer nahe an der Praxis. Durch die doch recht umfangreiche Lehrbelastung von 16 SWS in Sachsen-Anhalt zuzüglich der Betreuung von Abschlussarbeiten sowie des gestiegenen Anteils an Aufgaben der Selbstverwaltung der Hochschulen, die grundsätzlich sehr begrüßenswert ist, bleibt unter dem Strich eine recht reduzierte Möglichkeit an umfangreicheren Forschungsarbeiten oder Zeit für Praxiserfahrungen bei sich rasant wandelnden Fachgebieten. Dazu ist es von unschätzbarem Wert, dass der § 39 des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt regelmäßige Freistellungen zulässt. Im Hochschulgesetz sind dazu Rahmenbedingungen formuliert, Näheres regeln die Hochschulen in eigenen Ordnungen.

Der Rahmen setzt gerechtfertigterweise bei Inanspruchnahme einer Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge voraus, dass „durch eine Befreiung die vollständige und die ordnungsgemäße Durchführung der Lehre einschließlich der Prüfungen nicht beeinträchtigt wird, insbesondere im normalen Lehrveranstaltungszyklus keine Unterbrechungen eintreten“.

Die Ordnungen der Hochschulen, die Näheres regeln, sind nicht gleichermaßen zielführend gestaltet oder werden so interpretiert, dass es vorkommen kann, dass Kolleginnen und Kollegen nicht die Möglichkeit haben, ein Forschungssemester in Anspruch zu nehmen, Vorhaben des wirtschaftsbezogenen Wissens- und Technologietransfers durchzuführen oder der Fortbildung dienliche praxisbezogene Tätigkeiten auszuüben.


Informationen und Diskussion zum Thema: Für die anwendungsbezogene Lehre und Forschung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist es erforderlich, dass ein Mindestmaß an Praxistätigkeit in der Forschung, Entwicklung, Anwendung oder dem Wissenstransfer ermöglicht wird. Eine Wissensinflation bei geringer, unregelmäßiger und gar keiner Aktualisierung des Wissens aus der Praxis kann nicht der Anspruch an die Lehre und Forschung sein. Werden Professorinnen und Professoren freigestellt, so ist die Lehre von Kolleginnen und Kollegen zu übernehmen oder es sind Lehraufträge zu vergeben. Durch die überwiegend regionale Ausrichtung der HAW sind diese traditionell eher klein, Professuren sind nicht gedoppelt, sodass eine Übernahme der Lehre durch Kolleginnen und Kollegen oft schwierig ist und letztendlich häufig auf Lehraufträge zurückgegriffen werden muss – hier auch mit dem Vorteil, dass neue Praxisbezüge in die Hochschullehre einfließen. Die bereitgestellten Mittel, die hier pro Lehreinheit gezahlt werden können (25 bis 35€/45min), stellen lediglich eine Art Aufwandsentschädigung dar, die Stundenkosten solcher Speziallisten sind in der Praxis oft um ein Vielfaches höher, Vorbereitungszeiten und Fahrtkosten nicht eingerechnet.
 

Positionspapier des hlb Sachsen-Anhalt zur ungleichen Besoldung

20. September 2024. Professorinnen und Professoren in Sachsen-Anhalt werden zurzeit nach drei verschiedenen Besoldungsgrundlagen bezahlt: C-Besoldete, W-Besoldete vor und W-Besoldete nach der Konsumtion. Die gleichberechtigte Besoldung mit dem Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist hier nicht gegeben. Zudem stellt die W-Besoldung mit ihrem Leistungszulagensystem eine recht bürokratische und nicht zuverlässige Art der Gehaltsangleichung dar.

Informationen und Diskussion zum Thema: Die W-Besoldung sollte mindestens C2-äquivalent sein und vergleichbar oder - dem Bundesverfassungsgericht folgend - höher als die A15-Besoldung, da die Ansprüche an eine Professur hoch sind. Sie umfassen die Kriterien der besonderen Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit (qualitative Promotion), der besonderen Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer beruflichen Praxis und der Lehrerfahrung, die in einem umfangreichen Berufungsverfahren geprüft werden.

Internationalisierung als Chance zur Abfederung des Studierenden- und letztlich des Fachkräftemangels

September 2024. Die aktuelle Lage: Die Fertilitätsrate ist seit vielen Jahren weit unter 2, zurzeit bei 1,3. Die Babyboomer gehen nach und nach in den wohlverdienten Ruhestand, sodass sich die Schere zwischen in den Ruhestand gehenden Fachkräften und an den Hochschulen ausgebildeten Fachkräften stetig weiter öffnet. Eine Chance ist die Internationalisierung der Studierendenschaft, die den Hochschulen eine ausreichende Zahl an Studierenden bietet und letztlich der Wirtschaft und Gesellschaft die erforderliche Anzahl an Fachkräften. Die Hochschulen begleiten diesen Trend seit vielen Jahren. Es wurden englischsprachige Studiengänge aufgebaut, das Marketing auf den internationalen Bildungsmarkt ausgeweitet und alle internationalen Aktivitäten verstärkt. Ein besonders lohnenswerter Weg zur Rekrutierung internationaler Studierender geht über sogenannte Studienkollegs. Die im Juli 2022 in Kraft getretene Studienkollegsverordnung sorgt für eine gute Qualitätssicherung des Outputs dieser Studienkollegs. Nach zweijähriger Anwendung dieser StudKVO  ist festzustellen, dass diese im Detail jedoch noch nicht vollständig zufriedenstellend ist.

Informationen und Diskussion zum Thema: Da der Fachkräftemangel kein deutsches Phänomen darstellt, sondern die allermeisten westlichen Industrieländer betrifft, ist die Konkurrenz zwischen den Zuwanderungsländern groß. Infrage kommen für das Land Sachsen-Anhalt daher insbesondere internationale Fachkräfte aus südamerikanischen, asiatischen sowie afrikanischen Ländern, die jedoch kulturhistorisch von uns abweichende Bildungssysteme aufgebaut haben. 

Stellungnahme des hlb Sachsen-Anhalt zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes

22. Juli 2024. Mit der vorliegenden Stellungnahme nimmt der hlb Sachsen-Anhalt zu den geplanten Änderungen am Hochschulgesetz für Sachsen-Anhalt Stellung. Vorgesehen sind überwiegend Änderungen am Hochschulmedizingesetz und redaktionelle Änderungen am Hochschulgesetz. Mit Blick auf das Hochschulgesetz sind die Pläne zur Erweiterung des eigenständigen Promotionsrechts auf hochschulübergreifende Verbünde (§ 18), die Beschleunigung von Berufungsverfahren (§ 36a) sowie die Präzisierung der Modelle von gemeinsamen Berufungen (§ 37) sehr zu begrüßen. Bedenken hat der hlb Sachsen-Anhalt jedoch hinsichtlich der geplanten Engführung der Einführung und Auflösung von Studiengängen auf die maßgebenden Zielvereinbarungen zwischen Ministerium und Hochschulen (§ 9 Abs. 4).

 

Hierin sieht der hlb Sachsen-Anhalt die Gefahr, dass die Hochschulen künftig nicht schnell genug auf Veränderungen reagieren können. Weiterhin bedarf es einer Präzisierung der Aufgabenbeschreibung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (§ 3) sowie bei der Gewährung von Forschungssemestern (§ 39). Im Einzelnen nimmt der hlb Sachsen-Anhalt wie folgt Stellung